Mobilität & Fahrten
Mobilität PK 124: Fahrtkosten, Entschädigungen, Fahrgemeinschaften und Mobilitätsurlaub. Finden Sie die Lohntabellen für das Baugewerbe und unseren Simulator.
Mobilität PK 124: Fahrtkosten, Entschädigungen, Fahrgemeinschaften und Mobilitätsurlaub. Finden Sie die Lohntabellen für das Baugewerbe und unseren Simulator.
Die Erstattung Ihrer Fahrtkosten.
Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, beteiligt sich der Arbeitgeber an Ihren Fahrtkosten.
Bahn: 100-prozentige Erstattung des Preises Ihrer Bahnkarte.
Eigenes Fahrzeug: Die Erstattung wird nach einer offiziellen Tabelle auf der Grundlage Ihrer gefahrenen Kilometer berechnet.
[Info]Wenn Sie mit einem Firmenfahrzeug fahren, erhalten Sie diese Kostenbeteiligung nicht (da die Benzinkosten bereits übernommen werden), behalten jedoch Ihren Mobilitätszuschlag.
Ihre Fahrzeit wird belohnt.
Sie gleicht die Zeit aus, die Sie auf der Straße verbringen, um zur Baustelle zu gelangen.
Sie haben Anspruch darauf, auch wenn Sie mit einem Fahrzeug des Unternehmens unterwegs sind.
Mitfahrer oder allein fahrender Fahrer: Der Betrag richtet sich nach der tatsächlich täglich zurückgelegten Strecke.
Fahrer von Kollegen: Wenn Sie andere Arbeiter mit dem Firmenfahrzeug befördern, erhalten Sie einen festen Aufschlag von 0,1579 € pro Kilometer (ab dem 1. km).
[Info]Auf Ihrem Lohnzettel ist diese Vergütung sehr vorteilhaft, da sie teilweise von Steuern befreit ist.
Radeln Sie und verdienen Sie mehr!
Die Branche fördert die nachhaltige Mobilität.
Wenn Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit (oder zum Abholpunkt) fahren, erhalten Sie eine spezielle Vergütung, die die üblichen Fahrtkosten ersetzt.
Neuer Betrag ab Ende 2026: Ab dem 1. Oktober wird die Pauschale auf 0,32 € netto pro Kilometer angehoben.
Vorteil: Das ist Netto-Geld in Ihrer Tasche, das vollständig von Steuern und Sozialabgaben befreit ist.
Ein zusätzlicher freier Tag.
Bauarbeiter sind viel unterwegs. Um diese Strapazen auszugleichen, gewährt Ihnen die Branche einen zusätzlichen bezahlten freien Tag, wenn Sie viel unterwegs sind.
Neue Schwelle ab 2026: Die Bedingungen wurden gelockert! Sie haben nun Anspruch darauf, sobald Sie 28.500 km pro Jahr erreichen (statt wie bisher 30.000 km).
Wie kann man ihn in Anspruch nehmen? Dieser Tag muss in gegenseitigem Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber spätestens bis zum 1. April des folgenden Jahres genommen werden.