Fahrradzulage
Fahrradzulage PK 124: Entdecken Sie den Kilometertarif (0,32 € im Jahr 2026), die steuerlichen Vorteile und die Kumulierungsregeln. Berechnen Sie Ihre Zulage.
Fahrradzulage PK 124: Entdecken Sie den Kilometertarif (0,32 € im Jahr 2026), die steuerlichen Vorteile und die Kumulierungsregeln. Berechnen Sie Ihre Zulage.
Um sanfte Mobilität zu fördern und körperliche Anstrengungen zu belohnen, gewährt das Baugewerbe (PK 124) eine spezifische Entschädigung für den Arbeitsweg mit dem Fahrrad.
Der aktuelle Tarif ist auf 0,30 € pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer festgelegt.
Gute Nachrichten im Anschluss an das letzte Branchenabkommen 2025-2026: Dieser Beitrag wird ab dem 1. Oktober 2026 offiziell auf 0,32 € pro Kilometer erhöht!
Achtung, die Wahl des Fahrrads hat eine strikte Auswirkung auf Ihren Lohnzettel: Die Fahrradzulage ersetzt vollständig die anderen Fahrtentschädigungen.
Wenn Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, erhalten Sie die Fahrradzulage für die zurückgelegten Kilometer, haben jedoch keinen Anspruch auf die Mobilitätsentschädigung oder die klassischen Fahrtkosten für dieselben Strecken.
Im Gegensatz zu anderen Entschädigungen genießt die Wahl des Fahrrads eine sehr günstige steuerliche Behandlung.
Diese Entschädigung ist bis zu 3.500 € pro Kalenderjahr von der Steuer befreit (mit einer Steuerbefreiung pro Kilometer von 0,28 € auf der aktuellen gesetzlichen Grundlage).
Es handelt sich also um einen Betrag, der praktisch vollständig netto in Ihre Tasche fließt.
Möchten Sie wissen, wie viel Ihnen die Nutzung Ihres Fahrrads am Ende des Monats oder Jahres einbringen könnte?
Geben Sie einfach Ihre Hin- und Rückfahrtstrecke sowie die Anzahl der geradelten Tage in unser interaktives Tool ein, um den Nettobetrag zu entdecken, den Sie Ihrem Gehalt hinzufügen könnten.