Fahrtentschädigungen
Fahrtkosten und Mobilitätsentschädigung PK 124: Verstehen Sie den Unterschied, die 10-km-Regel und die steuerlichen Auswirkungen. Berechnen Sie Ihre Prämien mit einem Klick.
Fahrtkosten und Mobilitätsentschädigung PK 124: Verstehen Sie den Unterschied, die 10-km-Regel und die steuerlichen Auswirkungen. Berechnen Sie Ihre Prämien mit einem Klick.
Häufig werden diese beiden Entschädigungen verwechselt, doch decken sie im Baugewerbe nicht dasselbe ab:
Fahrtkosten: Diese Entschädigung erstattet Ihnen die Kosten für Ihr Transportmittel (Fahrzeug, Kraftstoff usw.).
Mobilitätsentschädigung: Diese Prämie dient als finanzieller Ausgleich für die Zeit, die Sie auf dem Weg zur Baustelle im Straßenverkehr verbringen.
Achtung: Wenn der Arbeitgeber Ihnen für Ihre Fahrten ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt (unabhängig davon, ob Sie Fahrer oder Beifahrer sind), haben Sie keinen Anspruch auf Fahrtkosten, behalten jedoch Ihren Anspruch auf die Mobilitätsentschädigung.
Die Berechnung Ihrer Entschädigungen hängt davon ab, wie Sie zur Arbeit gelangen:
Bareme A (Zug): Wenn Sie mit dem Zug fahren, erstattet Ihnen der Arbeitgeber 100 % des Betrags Ihrer Bahnkarte. Die Mobilitätsentschädigung wird hingegen berechnet, indem die auf der Bahnkarte angegebene Entfernung mit einem festen Satz (0,0870 € pro Kilometer) multipliziert wird.
Bareme B (Andere Verkehrsmittel): Wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen (Privatwagen, Beifahrer usw.), richten sich die Beträge ausschließlich nach der Anzahl der täglich tatsächlich zurückgelegten Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Ab wann werden Sie bezahlt?
Fahrtkosten: Diese werden Ihnen bereits ab dem ersten zurückgelegten Kilometer erstattet.
Mobilitätsentschädigung: Diese wird nur fällig, wenn Ihre Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) mindestens 10 km pro Tag beträgt (für allein fahrende Fahrer und Beifahrer). Vorteil von
Fahrgemeinschaften: Ein Fahrer, der ein Firmenfahrzeug nutzt, um Kollegen abzuholen (Abholrunde), profitiert von einer besonders vorteilhaften Regelung: Er erhält die Mobilitätsentschädigung bereits ab dem 1. Kilometer (die 10-km-Regel entfällt) und profitiert von einem erhöhten Kilometersatz (0,1579 €).
Umwege und Umleitungen: Wenn Sie einen Umweg fahren müssen, um einen Kollegen abzuholen, oder einer Umleitung folgen müssen, werden für die Berechnung Ihrer Entschädigungen immer die tatsächlich zurückgelegten Gesamtkilometer berücksichtigt.
Auf Ihrem Lohnzettel (Fiche 281.10) werden diese beiden Entschädigungen unterschiedlich besteuert:
Fahrtkosten: Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen (ausgenommen öffentliche Verkehrsmittel oder Sammeltransporte), sind diese Kosten bis zu einem Betrag von 500 € pro Jahr von der Steuer befreit.
Mobilitätsentschädigung: Diese unterliegt einer sehr günstigen Besteuerung. Die ersten 12,39 € pro Monat sind vollständig von der Steuer befreit. Die folgenden 12,39 € sind zu 100 % steuerpflichtig, und alles, was darüber hinausgeht, wird zu 50 % besteuert. Insgesamt gilt die Mobilitätsentschädigung somit nur zu 50 % als steuerpflichtiges Einkommen.
Verlieren Sie sich nicht länger in den komplexen Berechnungen zwischen Bareme A und Bareme B!
Wir haben alle offiziellen Regeln der PK 124 (Profile, 10-km-Regel, Zuschläge für Fahrgemeinschaften) in unser Tool integriert. Geben Sie einfach Ihr Profil und Ihre Kilometer ein, um genau zu wissen, wie viel Sie auf Ihrem Lohnzettel erhalten müssen.