Arbeitsunfall & Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfall, Krankheit und Tod in der PK 124: Entdecken Sie die Entschädigungen von Constructiv, die Beträge 2026 für Arbeitsunfähigkeit und die zu befolgenden Schritte.
Arbeitsunfall, Krankheit und Tod in der PK 124: Entdecken Sie die Entschädigungen von Constructiv, die Beträge 2026 für Arbeitsunfähigkeit und die zu befolgenden Schritte.
Das Baugewerbe gehört nach wie vor zu den Branchen, die den größten physischen Risiken ausgesetzt sind. Ob es sich nun um einen Unfall auf der Baustelle, auf dem Arbeitsweg oder um eine Krankheit (Berufskrankheit oder nicht) handelt, der Fonds zur Existenzsicherung der Branche (Constructiv) sieht wichtige finanzielle Hilfen vor, um den Arbeiter und seine Familie zusätzlich zu den Pflichtversicherungen zu unterstützen.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, zahlt Ihnen Constructiv im ersten Jahr (nach Ablauf der vom Arbeitgeber garantierten Lohnfortzahlungsfrist) ein zusätzliches Tagegeld:
Vom 31. bis zum 56. Tag der Arbeitsunfähigkeit: 7,65 € pro Tag.
Vom 57. bis zum 337. Tag der Arbeitsunfähigkeit: 8,70 € pro Tag.
Im Sektorabkommen 2025-2026 wurden die im Falle eines Unglücks gezahlten Einmalprämien nach oben angepasst.
Dauernde Arbeitsunfähigkeit (> 66 %) : Der Arbeiter erhält eine einmalige Entschädigung in Höhe von 1.000 €, erhöht um 800 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
Tödlicher Unfall : Die Hinterbliebenen erhalten eine einmalige Prämie in Höhe von 6.900 €, zu der eine einmalige Zulage von 1.400 € pro Kind hinzukommt, für das Kindergeld gezahlt wird. Ab dem auf den Tod folgenden Jahr wird zudem eine zusätzliche jährliche Rente in Höhe von 1.400 € pro Kind gezahlt.
Diese Zusatzentschädigungen werden nicht immer automatisch ausgezahlt. Um sie zu erhalten, muss der Arbeiter (oder seine Familie) zwingend einen entsprechenden Antrag stellen.
Am einfachsten ist es, bei Ihrer Gewerkschaft ein Dossier anzulegen oder sich direkt an das Regionalbüro von Constructiv zu wenden. Halten Sie dafür Ihre ärztlichen Bescheinigungen und die Dokumente Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung bereit.