Gesundheitsüberwachung
Gesundheitsüberwachung in der PK 124: Prävention von Risiken durch Quarzstaub, Lärm, und Neuheiten 2026 zu Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) und Hauterkrankungen.
Gesundheitsüberwachung in der PK 124: Prävention von Risiken durch Quarzstaub, Lärm, und Neuheiten 2026 zu Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) und Hauterkrankungen.
Auf einer Baustelle gibt es zahlreiche Gesundheitsrisiken, und die Schäden sind kurzfristig manchmal nicht erkennbar. Deshalb spielt der Arbeitsmediziner im Bausektor eine grundlegende präventive Rolle. Die Gesundheitsüberwachung stellt sicher, dass der Arbeiter für seinen Arbeitsplatz geeignet ist, und ermöglicht es, das Auftreten von Berufskrankheiten, die mit den schwierigen Arbeitsbedingungen zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen.
Die Arbeitsmedizin widmet den seit jeher bestehenden Risiken in diesem Sektor besondere Aufmerksamkeit:
Quarzstaub: Er entsteht beim Schneiden von Beton, Ziegeln oder Steinen, ist extrem flüchtig und dringt tief in die Lunge ein, was zu schweren Atemwegserkrankungen (wie Silikose) führt.
Lärm und Vibrationen: Die ständige Belastung durch Maschinenlärm macht Schwerhörigkeit zu einer der häufigsten Berufskrankheiten. Der wiederholte Einsatz von vibrierenden Werkzeugen kann zudem das Hand-Arm-Vibrationssyndrom verursachen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Risiken zu begrenzen, indem er beispielsweise das Nassschneiden vorschreibt und geeignete Staubmasken (FFP3) sowie Gehörschutz zur Verfügung stellt.
Mit dem neuen Sektorabkommen 2025-2026 haben die Sozialpartner beschlossen, die Prävention bei zeitgenössischeren Beschwerden zu verstärken. Künftig muss bei der Gesundheitsüberwachung zwingend ein deutlich stärkeres Augenmerk auf folgende Punkte gelegt werden:
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), die häufig durch die manuelle Handhabung schwerer Lasten und Fehlhaltungen verursacht werden.
Hautprobleme, die mit dem wiederholten Umgang mit Chemikalien oder Zement zusammenhängen.
Die Branche legt zudem großen Wert auf die Sicherheit der Arbeiter, die in der Nähe des Straßenverkehrs tätig sind. Das Sektorabkommen 2025–2026 sieht eine erhebliche Ausweitung der Aufklärungskampagnen zu Sicherheitsrisiken bei Straßenbauarbeiten vor. Diese gelten nicht mehr nur für Hauptverkehrsstraßen, sondern werden auf Baustellen an Landes- und Kommunalstraßen ausgeweitet.